Allgemeine-
Geschäfts-
bedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Verträge über die Unterbringung und/oder Betreuung von Hunden zwischen Wooftown., vertr. d.d. Geschäftsführerin Lukas Finkel, Neuer Weyerstraßerweg
143, 50969 Köln (nachfolgend „WOOFTOWN“ genannt) und dem Vertragspartner
(nachfolgend „VP“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
1.2. Den nachfolgenden AGB entgegenstehende oder abweichende AGB oder sonstigen Bedingungen von VP wird unabhängig von ihrer jeweiligen Bezeichnung ausdrücklich widersprochen, es sei denn WOOFTOWN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.3. Die nachfolgenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn WOOFTOWN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB oder sonstiger Bestimmungen von VP die Leistung vorbehaltlos durchführt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die zeitweise art- und verhaltensgerechte Unterbringung und/oder Betreuung des Hundes von VP durch WOOFTOWN.
3. Aufnahmebedingungen
3.1. Große Hunde im Sinne von § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
(LHundG NRW), d.h. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von maximal 40 cm oder ein Gewicht von maximal 20 kg erreicht haben, nimmt WOOFTOWN nur dann in die Unterbringung und/oder Betreuung auf, wenn sie fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind.
3.2. WOOFTOWN nimmt nur solche Hunde in die Unterbringung und/oder Betreuung auf, für die VP eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unterhält. Den Abschluss einer entsprechenden Versicherung hat VP bei Vertragsschluss durch Vorlage des Versicherungsscheins nachzuweisen.
3.3. WOOFTOWN nimmt nur ordnungsgemäß gemeldete Hunde in die Unterbringung und/oder Betreuung auf. Entsprechenden Nachweis hat VP bei Vertragsschluss durch Vorlage einer gültigen Steuermarke zu führen.
3.4. Gefährliche Hunde im Sinne von § 3 LHundG NRW, Hunde der in
§ 10 LHundG NRW genannten Rassen. Alte oder kranke Hunde nimmt WOOFTOWN nur in Ausnahmefällen und nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung in die Unterbringung und/oder Betreuung auf.
3.5. WOOFTOWN nimmt nur solche Hunde in die Unterbringung und/oder Betreuung auf, die zum Zeitpunkt der Aufnahme frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten und gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten (bei Verlangen des Veterinäramtes nasale Impfung) geimpft sind. Ein wirksam bestehender Impfschutz ist von VP bei Vertragsschluss durch Vorlage eines EU-Impfausweises nachzuweisen. Der Nachweis eines negativen Parasiten- und Wurmtest durch den Tierarzt muss mind. alle 3-6 Monate unaufgefordert als PDF oder Foto an lukas@wooftown.de geschickt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der regelmäßigen Impfungen.
3.6. WOOFTOWN nimmt keine läufigen Hündinnen bei sich auf.
4. Probestunde
4.1. Vor Abschluss eines Vertrages betreffend die Unterbringung und/oder Betreuung eines Hundes wird WOOFTOWN mit VP eine Probestunde vereinbaren, in der die Eignung des Hundes von VP für eine Unterbringung und/oder Betreuung durch WOOFTOWN geprüft wird und VP die Gelegenheit erhält, die Örtlichkeiten, das Personal und die Arbeitsweise von WOOFTOWN kennen zu lernen.
4.2. Die Probestunde findet in Absprache zwischen den Parteien auf dem Gelände von WOOFTOWN statt. VP wird während der Probestunde nicht anwesend sein.
4.3. Die Durchführung der Probestunde wird mit dem aktuellen Tagessatz abgerechnet.
4.4. Nach Durchführung der Probestunde entscheidet WOOFTOWN nach freiem Ermessen, ob WOOFTOWN den Hund von VP zur Unterbringung und/oder Betreuung aufnimmt oder nicht.
Ein Anspruch von VP auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.
5. Pflichten von VP
5.1. VP versichert, dass der sich bei dem in Unterbringung und/oder Betreuung gegebenen Hund in seinem Eigentum steht.
5.2. Sollte der Hund von VP einem Leinen- oder Maulkorbzwang unterliegen, ist dies WOOFTOWN vor Vertragsschluss mitzuteilen.
5.3. VP wird WOOFTOWN vor Vertragsschluss umfassend über bekannte Erkrankungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, wie beispielsweise Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, erhöhte Stressanfälligkeit, Unverträglichkeit, besonderes Verhalten gegenüber Menschen, anderen Hunden und/oder anderen Tieren, unterrichten. Auch spätere Veränderungen am Hund, wie z. B. auftretende Epilepsie,
Taubheit, gesundheitliche Einschränkungen, Altersschwäche etc. hat VP gegenüber WOOFTOWN sofort schriftlich an info@Wooftown.de anzuzeigen.
5.4. VP verpflichtet sich, WOOFTOWN unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Hund von VP erkrankt ist.
5.5. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung des Hundes sind durch VP vor Vertragsschluss des Hundes ausdrücklich anzugeben.
5.6. VP versichert, dass die von ihm gegenüber WOOFTOWN gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Treten während der Dauer des Vertragsverhältnisses Änderungen der angegebenen Daten ein, so hat VP WOOFTOWN hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
5.7. VP hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Zeit der Unterbringung und/oder Betreuung des Hundes für WOOFTOWN stets ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der den
Hund gegebenenfalls auch vorzeitig abholen kann, wenn dies aufgrund besonderer Umstände (z. B. beginnende Läufigkeit bei Hündinnen, plötzliches Erkranken, höhere Gewalt) erforderlich wird.
5.8. VP haftet für jegliche, während der Zeit der Unterbringung und/oder Betreuung durch seinen Hund verursachten Personen- und Sachschäden.
5.9. VP verpflichtet sich, regelmäßig und unaufgefordert nach Auffrischung der Impfungen eine Kopie als PDF oder Foto des Impfpasses an info@Wooftown.de zu senden oder bei WOOFTOWN abzugeben.
5.10. VP verpflichtet sich, alle Änderungen, Anfragen etc. schriftlich per Email an WOOFTOWN zu senden. Gespräche vor Ort und Telefonate während der Tagesbetreuung können nur in absoluten Ausnahmefällen geführt werden und müssen kurzgehalten werden. WOOFTOWN bittet zudem von persönlichen Anfragen während der Annahme und Übergabe der Hunde abzusehen (nur schriftlich).
6. Pflichten von WOOFTOWN
6.1. WOOFTOWN verpflichtet sich, den Hund von VP art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
6.2. WOOFTOWN bietet den in Betreuung befindlichen Hunden Gelegenheit zu Einzel- und Gruppenspielen bei täglich ständigem Auslauf unter fachkundiger und liebevoller Betreuung auf dem Freigelände von WOOFTOWN. Dabei wird WOOFTOWN solche Hunde, die während der Unterbringung und/oder Betreuung ein Verhalten zeigen, durch das sie Menschen, andere Hunde oder sich selbst gefährden oder unzumutbar belästigen, vorrübergehend vom Rudel separieren. Sollte sich dieses Verhalten festigen und der Hund sich nicht mehr ins Rudel integrieren können, so steht WOOFTOWN frei, den Hund aus dem Rudel auszuschließen und die Betreuung nicht weiter fortzuführen. Gezahlte Beiträge können nicht erstattet werden.
6.3. WOOFTOWN wird VP unverzüglich benachrichtigen, wenn bei dem Hund von VP gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund
Eingewöhnungsprobleme hat, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen.
7. Betreuungs- und Unterbringungszeiten
7.1. Als Betreuungstag gilt die Zeit von Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
7.2. An Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie Brückentagen findet nur Betreuung nach Absprache statt. Gleiches gilt für die Betriebsferien. Die Schließungszeiten werden sich, soweit möglich, im Rahmen von 25 Tagen im Jahr befinden.
8. Übergabe und Abholung
8.1. Um die Betreuung der Hunde in ihrem Ablauf nicht zu stören, können Hunde nur zwischen 07:00 und 12.30 Uhr zu WOOFTOWN gebracht und zwischen 15:00 und 18:30 Uhr abgeholt werden. Die Hunde dürfen aus Sicherheitsgründen nur angeleint gebracht und abgeholt werden und nicht frei auf dem Gelände von WOOFTOWN laufen.
8.2. Abweichende Zeiten für das Bringen und Abholen des Hundes können nur in Ausnahmefällen gesondert vereinbart werden. Ein Anspruch des VP auf eine entsprechende Vereinbarung abweichender Zeiten für das Bringen und Abholen des Hundes besteht nicht.
8.3. Wird der Hund verspätet erst nach Betriebsschluss (18.00 Uhr) abgeholt, wird ein Spätbetreuungszuschlag in Höhe von 5,00 € pro angefangener viertel Stunde fällig und durch WOOFTOWN in Rechnung gestellt bzw. in bar fällig.
8.4. Die Übergabe oder Abholung des Hundes von VP soll jeweils möglichst wenig Zeit beanspruchen, um die Betreuung der übrigen Hunde in ihrem Ablauf nicht zu stören, insbesondere Unruhe und unnötigen Stress für die Hunde zu vermeiden.
8.5. Das Gelände von WOOFTOWN sowie Unterbringungs- und Büroräume dürfen von VP nicht betreten werden. Nur in Ausnahmefällen und nur in Begleitung eines Mitarbeiters von WOOFTOWN wird der Zutritt gewährt.
8.6. Um Stresssituationen auf den Parkplätzen zu vermeiden, hat VP dafür Sorge zu tragen, dass Kontakte zu anderen Kunden und Hunden an der Leine nicht zugelassen werden. Bei Missachtung und dadurch eventuell entstehenden Schäden an Hund und Mensch haftet VP zu 100 %. Mit Übergabe des Hundes an VP hat der
Besitzer die alleinige Verantwortung für den Hund und dessen Verhalten auf dem Betriebsgelände von WOOFTOWN.
9. Tierheimunterbringung
VP wird den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Dauer der Unterbringung und/oder Betreuung bei WOOFTOWN abholen. Im Falle der Nichteinhaltung ist WOOFTOWN berechtigt, den Hund nach Ablauf von 3 Kalendertagen einem von WOOFTOWN nach eigenem Ermessen ausgewählten Tierheim zuzuleiten. Die WOOFTOWN in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden VP in Rechnung gestellt.
10. Tierärztliche Versorgung
Im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls des Hundes von VP wird WOOFTOWN, sofern VP oder eine von VP beauftragte Person nicht erreichbar sind, eine tierärztliche Behandlung ohne Ansehen der Kosten einleiten. Die für die tierärztliche Versorgung entstehenden Kosten sind WOOFTOWN von VP bei Abholung des Hundes zu erstatten.
11. Haftung
11.1. WOOFTOWN unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
11.2. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet WOOFTOWN, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen unbeschränkt.
11.3. Für einfache Fahrlässigkeit haften WOOFTOWN, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur insoweit, als hierfür Versicherungsschutz besteht, sowie darüber hinaus nur im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer Vertragspflicht, auf deren Einhaltung VP vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf solche
Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
12. Höhere Gewalt
12.1. WOOFTOWN ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt in diesem Sinne sind insbesondere Feuer, schweres Gewitter oder Unwetter, Bombenentschärfung, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade oder Embargo anzusehen, soweit jeweils von WOOFTOWN nicht zu vertreten. Beim Eintreten einer solchen Situation ist VP verpflichtet seinen Hund so früh wie möglich abzuholen oder durch einen Dritten abholen zu lassen. Aus diesem Grund, muss VP oder ein Vertreter telefonisch immer zu erreichen sein.
12.2. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
13. Vertragsabschluss
13.1. Der Vertrag über die Unterbringung und/oder Betreuung wird zwischen WOOFTOWN und VP regelmäßig für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Hierbei kann VP zwischen Monatsabo, Monatskarte und Zehnerkarte wählen.
13.2. Das Monatsabo berechtigt VP, seinen Hund von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten von 07.00 bis 18.00 Uhr in die Betreuung zu geben. Das Monatsabo hat eine Laufzeit von mindestens drei Monaten und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. VP zahlt das Monatsabo regelmäßig im Voraus bis spätestens zum 01. des jeweiligen Monats. VP zahlt den für das Monatsabo jeweils aktuellen Preis auch dann, wenn er den Hund ganz oder teilweise nicht in die Betreuung gibt. Dies gilt auch bei, Urlaubsabwesenheit, Krankheit, Läufigkeit etc.
Gleiches gilt auch bei Schließungszeiten von WOOFTOWN. Eine Verrechnung oder Erstattung ist nicht möglich. Bei Kündigung des Monatsabos und einem eventuell später gewollten Wiedereinstieg, obliegt es der Entscheidung von WOOFTOWN, ob noch ein Betreuungsplatz frei ist. Im Falle eines freien Platzes gelten die dann jeweils aktuellen Preise.
13.3. Die Monatskarte berechtigt VP, seinen Hund von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten von 7.00 bis 18.00 Uhr in die Betreuung zu geben. Die Monatskarte ist für einen Monat ab 1. Tag der Betreuung gültig (unabhängig vom jeweiligen Monat). Sie ist nicht vertragsgebunden und unterliegt keiner Kündigungsfrist.
13.4. Die Zehnerkarte berechtigt VP, seinen Hund nach Bedarf für zehn Betreuungstage oder Unterbringungszeiten bei WOOFTOWN betreuen zu lassen oder unterzubringen, soweit zu den von VP jeweils gewünschten Terminen bei WOOFTOWN entsprechende Kapazitäten vorhanden und eine Unterbringung und/oder Betreuung bei WOOFTOWN möglich ist. Eine Zehnerkarte ist an die Person des VP gebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Die Karte hate eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Kaufdatum.
14. Vertragsbeginn und Laufzeiten
14.1. Wird ein Vertrag über die Unterbringung und/oder Betreuung für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, beginnt der Vertrag zu dem im Vertrag benannten Zeitpunkt und endet mit Ablauf der ebenfalls im Vertrag vereinbarten Vertragsdauer.
15. Vertragsbeendigung
15.1. Wird ein Vertrag über die Unterbringung und/oder Betreuung für eine bestimmte
Dauer abgeschlossen, endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
15.2. Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für WOOFTOWN insbesondere dann vor, wenn sich der Hund von VP während
der Dauer der Unterbringung und/oder Betreuung durch wiederholt gezeigte Verhaltensauffälligkeiten nachhaltig als sozial unverträglich zeigt oder z.B. eine Hündin läufig geworden ist.
15.3. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. E-Mail ist ausreichend.
15.4. Im Todesfalle kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Eine Rückzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
16. Vergütung
16.1. Die Vergütung für die Unterbringung und/oder Betreuung des Hundes von VP durch
WOOFTOWN erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Preisliste von WOOFTOWN. Alle gelisteten Einzelpreise von WOOFTOWN sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
16.2. Die Vergütung für sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen von WOOFTOWN richten sich nach Aufwand zu den jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden allgemeinen Listenpreisen von WOOFTOWN.
16.3. Haben die Vertragsparteien keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von WOOFTOWN getroffen, deren Erbringung VP nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat VP die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von WOOFTOWN für Leistungen verlangten Preise als üblich.
17. Zahlungsweise
17.1. Die vereinbarte Vergütung ist bei Vertragsschluss fällig und regelmäßig sofort ohne jeden Abzug an WOOFTOWN zu entrichten.
17.2. WOOFTOWN stellt die vereinbarte Vergütung nach Vertragsschluss in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb des angegebenen Fälligkeitsdatum auf der entsprechenden Rechnung bei VP zur Zahlung fällig.
17.3. Die Vergütung von zusätzlichen Leistungen, wie beispielsweise die Notunterbringung bei nicht vereinbarungsgemäßer Abholung des Hundes, die Verlängerung der Zeit der Unterbringung und/oder Betreuung oder tierärztliche Versorgung sind von VP bei Abholung des Hundes ohne jeglichen Abzug in bar an WOOFTOWN zu entrichten.
17.4. Bei Zahlungsverzug berechnet WOOFTOWN Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Nachweis und Geltendmachung eines höheren Verzugszinsschadens und eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
18.1. VP ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und/oder von WOOFTOWN schriftlich anerkannt worden sind.
18.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist VP nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19. Datenschutz
19.1. WOOFTOWN wird personenbezogene Daten von VP ausschließlich gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur insoweit erheben, speichern und verarbeiten, wie dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.
19.2. Die Emailadresse und die Telefonnummer, die VP in den Anmeldeunterlagen angegeben wird, für die Übersendung von Informationen und aktuellen Neuerungen, z. B. in Form eines Newsletters genutzt. VP erlaubt WOOFTOWN Foto- und Videoaufnahmen vom Hund zu Werbezwecken zu nutzen.
20. Datenschutzhinweise
Der Schutz der persönlichen Daten von VP ist WOOFTOWN wichtig. WOOFTOWN verarbeitet die
Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (EU-DatenschutzGrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz). Nachfolgend informiert WOOFTOWN VP über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Geschäftsbeziehung. WOOFTOWN verarbeitet jene Daten, die VP WOOFTOWN als Kunde zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und bei Abschluss eines Vertrages zur Verfügung stellt.
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: Im Rahmen der
Geschäftsbeziehung werden zumindest mit Hilfe teilweise bzw. überwiegender
Automatisierung (z. B. Emailverkehr) und in Form von archivierten Textdokumenten
(z. B. Korrespondenz, Verträge, Pläne, Bescheide, Handakte, personalisierte Rechnungen) die von VP angegebenen Daten verarbeitet, um vorvertragliche Maßnahmen durchführen und den Vertrag erfüllen zu können.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des At. 6 Abs. 1 lit. B der DSGVO
(Vertragsanbahnung und -erfüllung). Zum Abschluss und zur Durchführung eines Betreuungsvertrages und um diesen zur vollständigen Zufriedenheit von VP abwickeln zu können, benötigt WOOFTOWN die Daten von VP (Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, Email-Adresse, Daten über den Hund und Wohnanschrift).
Außerdem erfolgt die Datenverarbeitung auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. F. der DSGVO
(berechtigtes Interesse an Marketing und Werbung) bzw. des Art. 6 Abs. 1 lit. A
(Einwilligung). WOOFTOWN möchte VP über aktuelle Informationen und gezielt über Dienstleistungen, insbesondere in Form von Benachrichtigungen und Informationen per Email und Telefonanrufen (z. B. im Notfall) kontaktieren.
Die Daten von VP verwendet WOOFTOWN zur Abwicklung des Vertrages, zur Beantwortung von Anfragen, zu Buchhaltung- und Verrechnungszwecken und für die technische Administration. Die Löschung der Daten erfolgt, wenn diese zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zweckes nicht mehr erforderlich sind, oder wenn die
Speicherung aus gesetzlichen Gründen unzulässig wird. Daten für
Abrechnungszwecke und buchhalterische Zwecke werden von einem
Löschungsverlangen nicht berührt. Eine Löschung der Daten kann nicht erfolgen, wenn rechtliche Bestimmungen zur Aufbewahrung bzw. zur Speicherung WOOFTOWN verpflichten. VP hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Bei Verdacht des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht oder datenschutzrechtlichen Ansprüchen, hat VP die Möglichkeit sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 200444 oder Kavalleriestraße 2-4, 40102 Düsseldorf, Tel. 0211 / 38424-0, Telefax: 0211 / 38424-10, Email:
poststelle@ldi.nrw.de Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Befugnis, die Einverständniserklärung zur Weiterleitung der Daten an Dritte zu widerrufen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
21.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
21.3. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrags davon nicht berührt. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung die gesetzliche Regelung.
21.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, Köln.